Eine regelmäßige Baumkontrolle wird aus Gründen der Verkehrssicherheitspflicht an Verkehrswegen, Parkanlagen, in Wäldern oder sonstigen Grünanlagen durchgeführt, um rechtzeitig Sicherungsmaßnahmen durchführen zu können und damit Schäden zu vermeiden. Hierfür werden Regelkontrollen in Form von Sichtkontrollen durch qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus durchgeführt.
Hauptparameter bei der Baumkontrolle (vor Ort) / Faktoren für die Häufigkeit von Regelkontrollen sind:
• Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs
• Zustand des Baumes (Vitalität, baumspezifische Merkmale)
• Standort des Baumes und Veränderungen im Wurzelbereich
• Befall mit Schädlingen und Krankheiten
• Entwicklungsphasen, Alter und Baumart
Weiterhin findet eine differenzierte Aufarbeitung zu folgenden Gesichtspunkten des Baumes / Baumumfeldes statt:
• Krone
• Stamm
• Stammfuß/Wurzelanlauf
• Veränderung im Wurzelbereich und Baumumfeld
Im Zuge der Baumkontrolle muss festgelegt werden, welche weiteren Maßnahmen mit Angabe der Dringlichkeit einzuleiten sind, z. B.:
• Einleitung einer Baumuntersuchung (wenn Zweifel über die Verkehrssicherheit und/oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben)
• Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen/Ämtern
• Baumpflegerische Maßnahmen nach ZTV-Baumpflege
• Standortsanierungen
• Maßnahmen aus Gründen des Artenschutzes
• Fällung
Zusatzkontrollen können erforderlich sein:
• Nach extremen Wetterlagen
• Nach Schadensfällen
• Schädlingsbefall oder Krankheiten wie Eichenprozessionsspinner, Asiatischer Laubholzbockkäfer oder Massaria-Krankheit





